KOSTENLOSES INFO-TELEFON
0800-800 807
E-Mail: dermikrokredit@oesb.at

Voraussetzungen

Einen Antrag auf einen Mikrokredit können Sie stellen, wenn Sie eine plausible, tragfähige und nachhaltige Geschäftsidee haben, eine aktuelle Bonitätsauskunft für Behörden von einem Kreditschutzverband eingebracht haben und mindestens eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

- Sie sind beschäftigungslos.

- Sie sind von Beschäftigungslosigkeit bedroht.

- Sie sind atypisch beschäftigt.

- Sie sind bereits selbstständig, aber nur für wenige Auftraggeber tätig, oder Sie müssen Investitionen vornehmen.

- Sie sind am Beschäftigungsmarkt benachteiligt.

- Sie sind von Armut betroffen oder bedroht.

- Sie haben ein Insolvenzverfahren mit vollständiger Tilgung der Restschulden abgeschlossen.

- Sie haben keinen bzw. einen erschwerten Zugang zum Kreditmarkt.

 

Außerdem müssen alle folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Sie sind volljährig.
  2. Sie haben Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Österreich.
  3. Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EWR-/EU-Staatsbürgerschaft oder Schweizer Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel, welcher eine selbständige Tätigkeit in Österreich erlaubt.
  4. Sie haben keine laufenden Pfändungen, Exekutions-, Straf- oder Konkursverfahren.
  5. Bei Schulden aller Art muss es einen Zahlungsplan geben. SVS-Schulden dürfen max. € 1.000 betragen.
  6. Sie verfolgen eine Geschäftsidee, die nach Art und Umfang eine Versicherungspflicht bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) auslöst.
  7. Sie beantragen als (zukünftige) EinzelunternehmerIn.
  8. Sie werden eine Tätigkeit ausüben, die über der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt, sowie keine freiberufliche selbstständige Tätigkeit ausüben (z.B. als RechtsanwältIn, ÄrztIn, NotarIn, ZiviltechnikerIn etc.) ausüben.
  9. Sie verfolgen Ihre Geschäftsidee hauptberuflich. Ein Nebeneinkommen im Rahmen eines Dienstverhältnisses ist nur bis zum Ausmaß von max. 20 Wochenstunden möglich.
  10. Sie verwirklichen Ihre Geschäftsidee in Form einer Neugründung, Fortführung oder Übernahme eines Unternehmens.
  11. Ihre Geschäftsidee ist nicht der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder der Verarbeitung und Vermarktung dieser gewidmet und der Mikrokredit wird weder ganz noch teilweise an die PrimärerzeugerInnen (LandwirtInnen) weitergegeben.
  12. Die Vorabprüfung Ihres Geschäftsvorhabens (Quick Check) kommt zu einem positiven Ergebnis. Bitte beachten Sie, dass für den Abschluss des Quick Check zwingend eine Bonitätsauskunft für Behörden von einem Kreditschutzverband (z.B. InfoPass für Behörden des KSV) vorzulegen ist

 

Am besten klären Sie über die telefonische Info-Hotline ab, ob die erforderlichen Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen (0800-800 807).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Mikrokredits.