KOSTENLOSES INFO-TELEFON
0800-800 807
E-Mail: dermikrokredit@oesb.at

Wenn Sie sich für einen Mikrokredit interessieren, dann wenden Sie sich bitte direkt an dermikrokredit@oesb.at oder 0800 800 807. Unsere BeraterInnen informieren Sie gerne über alle Details zum Mikrokredit. Grundsätzlich gliedert sich das Antragsverfahren in vier Stufen. In der ersten Stufe, dem Quick Check, klären wir mit Ihnen ab, ob eine Antragstellung sinnvoll ist und ob Ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist. In der zweiten Stufe, der Antragsberatung erarbeiten Sie Ihr Geschäftskonzept im Detail und bearbeiten den Mikrokredit-Antrag. Wir stellen Ihnen hierfür die notwendigen Kalkulationstabellen und Formulare zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung. Wenn Ihre Antragsunterlagen fertig aufbereitet sind, leiten wir Ihre Unterlagen an eine ExpertInnenkommission zum Hearing weiter. Bei diesem Hearing präsentieren Sie Ihre Geschäftsidee und erhalten von den ExpertInnen wertvolles Feedback. Wenn Ihr Hearing positiv entschieden wird, folgt die vierte und letzte Phase des Antragsverfahrens: Die Bank trifft die finale Entscheidung über die Vergabe des Mikrokredits.

Bitte schützen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Daten und übermitteln Sie uns Unterlagen, die Ihre persönlichen Daten enthalten nur in Passwort geschützten Anhängen und teilen Sie uns das Passwort separat mit.

Der Quick Check dient uns zur Vorabklärung Ihrer Geschäftsidee. So können wir Ihnen zeitnah mitteilen ob Sie die inhaltlichen Voraussetzungen für einen Antrag auf einen Mikrokredit erfüllen. Das Ergebnis der Vorabklärung entscheidet über die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Geschäftsvorhabens und damit über die Berechtigung einen Mikrokredit-Antrag zu stellen.

Bitte schützen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Daten und übermitteln Sie uns Unterlagen, die Ihre persönlichen Daten enthalten nur in Passwort geschützten Anhängen und teilen Sie uns das Passwort separat mit.
Beim Mikrokredit werden Ihre Antragsunterlagen, vor allem auch Ihr Geschäftskonzept, nach Plausibilität, Realisierbarkeit und Tragfähigkeit beurteilt. Je genauer dies ausgearbeitet ist, umso besser können sich die Entscheidungsträger ein Bild von Ihrer Idee und der Umsetzung machen.
In diesem Gespräch können Sie Ihren Geschäftsplan noch einmal mit ExpertInnen besprechen. Nachdem Sie Ihr Projekt persönlich präsentiert haben, wird dieses von der Kommission bewertet und das Ergebnis dieser Bewertung Ihnen und der zuständigen Bank mitgeteilt.
Wenn die Unterlagen vollständig sind, wird ein Termin organisiert. Dies dauert üblicherweise 1 bis 2 Wochen.
Die ExpertInnen erhalten von uns Ihr Geschäftskonzept. In den meisten Bundesländern ist allerdings auch eine Vertreterin, ein Vertreter des zuständigen Kreditinstituts bereits beim Hearing dabei. In diesem Fall müssen Sie vor dem Hearing Ihre Antragsunterlagen an das Kreditinstitut schicken. Die Kontaktdaten erhalten Sie von uns. Sie müssen also für die ExpertInnenkommission keine Unterlagen mehr mitbringen. Wir empfehlen aber, dass Sie für sich selbst Ihre Unterlagen zum Hearing mitnehmen. Zusätzliches Anschauungsmaterial macht natürlich immer einen guten Eindruck!
In vielen Fällen ist bereit jemand von der Bank dabei. Die ExpertInnenkommission trifft jedoch noch nicht die finale Kreditentscheidung. Sie dient dazu, das Konzept der Gründung bzw. Erweiterung nochmals durchzudenken und ein Feedback von unabhängiger Seite einzuholen.
Die Entscheidung wird von der Bank (Erste Bank/Sparkassen-Gruppe) getroffen.
Diese Partner können Sie dabei unterstützen, ein Geschäftskonzept zu erstellen und die Antragsunterlagen auszufüllen – und das für Sie kostenlos.
Im Wesentlichen erfolgt die Zuteilung nach Maßgabe der Kapazitäten bei den beteiligten Banken. Für die Beurteilung macht es keinen Unterschied, an welche Bank Ihr Antrag weitergeleitet wird.
Die Auszahlung kann erst erfolgen, wenn die Gewerbeanmeldung vorliegt, jedoch nicht früher als 6 Wochen vor dem Gründungstermin.
Sie dürfen den Kredit nur für betriebliche Ausgaben verwenden. Darunter fallen Investitionen und Ersatzinvestitionen (z.B. Büroausstattung, Maschinen, Firmenauto) und laufende Kosten in den ersten sechs Monaten (z.B.Miete für den Geschäftsraum, Wareneinkauf, Betriebsmittel, Telefon- und Internetkosten, Marketingmaßnahmen). Diese Investitionen oder laufenden Kosten müssen im Vorfeld geplant werden. Ein Pauschalbetrag für einen „Puffer“ kann nicht beantragt werden.
Sie haben 6 Monate Zeit, um den Kreditbetrag für die veranschlagten Kosten auszugeben.
Nein. Diese Kosten fallen in den privaten Bereich, da sie zur Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit dienen und daher nicht als betriebliche Ausgaben gewertet werden.
Wenn Sie bereits selbstständig sind, können Weiterbildungen über den Mikrokredit finanziert werden. Es darf aber nicht von dieser Weiterbildung abhängig sein, ob Sie einen Gewerbeschein erhalten.
Die maximale Kreditsumme beträgt 15.000 Euro.
Der Zinssatz errechnet sich aus dem 3-Monats-Euribor zuzüglich 3 Prozent. Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit gleich.
Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt monatlich. Die ersten 6 Monate sind dabei tilgungsfrei.
Ein Beispiel: Bei einem Kredit in der Höhe von 12.500 € mit einem Zinssatz von 3,19 % wären in den 5 Jahren insgesamt 1129 € an Zinsen zu bezahlen.
Ja, in den ersten 6 Monaten fällt ein Betrag für die Zinsen an.