Wer immer ein Unternehmen gründen oder
ein bereits bestehendes Unternehmen vergrößern oder erweitern oder aber dafür notwendige
Investitionen vornehmen möchte. Dabei müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Welche das sind, finden Sie unter „Voraussetzungen“. Grundsätzlich können Kreditanträge für
alle Branchen gestellt werden. Wenn die Tätigkeit nur mit Hilfe eines/einer gewerberechtlichen
GeschäftsführerIn möglich ist, kann kein Antrag gestellt werden.
Um einen Antrag auf einen Mikrokredit vorzubereiten, kontaktieren Sie uns
bitte per Email: dermikrokredit@oesb.at oder telefonisch unter 0800-800 807 Die
folgenden Ausschließungsgründe dürfen nicht vorliegen:
Es liegt kein Zwangsvollstreckungsverfahren, kein Entziehungsverfahren gemäß §361 GewO
1994 vor;
Gegen den/ die AntragstellerIn läuft kein Strafverfahren, Verwaltungsstrafverfahren oder
ein diesen gleichwertiges sonstiges Verfahren;
Es ist kein Insolvenzverfahren welcher Art immer (einschließlich Schuldenregulierungs-
bzw. Abschöpfungsverfahren) anhängig und es ist kein Insolvenzverfahren mangels Deckung
der Verfahrenskosten abgewiesen worden; Wenn die GläubigerInnen im Rahmen eines
Privatkonkurses/ Schuldenregulierungsverfahrens (§ 193 ff IO 1914 igF) dem Zahlungsplan
zugestimmt haben und dieser vom Gericht bestätigt wurde, kann in zweifelsfrei begründeten
Ausnahmefällen und bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen von diesem
Ausschließungsgrund abgesehen werden, wenn die monatliche Zahlungsverpflichtung € 50,--
nicht übersteigt;
Der Antragsteller/ die Antragstellerin hat bereits einen Antrag auf Gewährung eines
Mikrokredits mit demselben Gewerbe und/ oder demselben Standort innerhalb der letzten 6
Monate gestellt und der Antrag wurde abgelehnt oder zurückgezogen.
Bitte schützen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Daten und übermitteln Sie uns
Unterlagen, die Ihre persönlichen Daten enthalten nur in Passwort geschützten
Anhängen und teilen Sie uns das Passwort separat mit.
Die Kreditmittel stammen von der Erste
Bank/Sparkassen-Gruppe.
Die Antragsunterlagen bestehen aus
einem Geschäftskonzept, Antragsformular, Lebenslauf und einigen weiteren Dokumenten. Eine
Checkliste finden Sie in den „Downloads“.
Wie lange die Bearbeitung der Unterlagen,
d.h. die Vorbereitung, dauert, hängt stark von Ihnen ab. Manche KundInnen benötigen eine längere
Vorbereitungsphase andere schaffen es ihre Unterlagen in kürzester Zeit fertigzustellen.
Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert es bis zur ExpertInnenkommission üblicherweise 1 – 2 Wochen.
Anschließend kann es bis zu 3 Wochen bis zur endgültigen Kreditentscheidung durch die Bank dauern.
Es geht um eine Zukunftsplanung,
basierend auf realistischen Annahmen. Dies ist vor allem für Sie wichtig, damit Sie später im
laufenden Geschäft sehen, ob Sie von Ihrem Unternehmen leben können oder ob Sie Maßnahmen
treffen müssen, weil Sie zu wenig Umsatz machen.
Ja, unter bestimmten Bedingungen.
Allerdings müssen auch hier die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung erfüllt sein. Wenn
Sie sich unsicher sind, melden Sie sich bitte über die Hotline oder per Mail bei uns.
Es muss eine Versicherung angestrebt
werden, welche unter das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder das Bauern
Sozialversicherungsgesetz (BSVG) fällt. Die Ausübung von Tätigkeiten unter der
sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze, freiberufliche selbstständige
Tätigkeiten sowie Tätigkeiten die die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder
die Verarbeitung und Vermarktung ebendieser zum Gegenstand hat sind nicht antragsberechtigt.
Bei einem laufenden
Schuldenregulierungsverfahren können Sie keinen Mikrokredit beantragen. Ein bereits
vollständig beendetes bzw. geregeltes Verfahren ist jedoch kein Hindernis. Allerdings kommt es
hier auf die individuelle Situation an. Daher empfehlen wir, dies im Zweifelsfall mit einem
Berater, einer Beraterin abzuklären.
Hier ist zu unterscheiden, ob das
Verfahren derzeit noch offen bzw. laufend oder bereits abgeschlossen ist. Im Falle eines
Schuldenregulierungsverfahrens, kann unter Vorlage aller sonstigen Voraussetzungen in
zweifelsfrei begründbaren Fällen ein Antrag gestellt werden, wenn die GläubigerInnen dem
Zahlungsplan zugestimmt haben, das vom Gericht bestätigt wurde und die monatliche Rate unter
50 Euro liegt. In allen anderen Fällen ist ein laufendes Schuldenregulierungsverfahren ein
Ausschlussgrund. Sobald aber der Zahlungsplan erfüllt ist, kann ein Antrag gestellt werden.
Nein. Diese beiden Programme laufen
unabhängig voneinander. Eine Teilnahme an beiden Programmen ist möglich und sinnvoll, jedoch
keine Voraussetzung.
Da es sehr viele verschiedene Arten
und Formen von Förderungen gibt, empfehlen wir die Situation mit einer Beraterin, einem
Berater im Vorfeld abzuklären. Eine Doppelförderung (= Beantragung mehrerer Förderungen für
die selben Kosten) ist jedoch auf keinen Fall möglich.
Ja. Für eine Terminvereinbarung
nehmen Sie bitte mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater Kontakt auf oder schreiben Sie uns ein
E-Mail an dermikrokredit@oesb.at.
Ja. Die Beratung soll Ihnen einen
guten Start und eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit ermöglichen.
Wenn Sie sich selbstständig machen
möchten, wenden Sie sich am besten an Beratungsstellen wie das Unternehmensgründungsprogramm
des AMS, Wirtschaftsagentur Wien, RIZ, AWS, das Förderreferat der WKO oder
Gründerservice-Stellen von Banken. Bei Überschuldung erhalten Sie Unterstützung von den
Stellen zur Schuldenberatung: http://www.schuldenberatung.at/
An unser kostenloses Info-Telefon unter 0800 800 807.
Sollten Sie uns nicht direkt erreichen, sind wir in Beratungsgesprächen. Hinterlassen Sie in diesem Fall bitte
Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Wir rufen Sie gerne zurück!
Gerne können Sie uns auch ein E-Mail senden: dermikrokredit@oesb.at
Wenn Sie sich für einen Mikrokredit interessieren, dann wenden Sie sich bitte direkt an dermikrokredit@oesb.at oder 0800 800 807.
Unsere BeraterInnen informieren Sie gerne über alle Details zum Mikrokredit. Grundsätzlich gliedert sich das Antragsverfahren in vier Stufen.
In der ersten Stufe, dem Quick Check, klären wir mit Ihnen ab, ob eine Antragstellung sinnvoll ist und ob Ihr Projekt grundsätzlich
förderfähig ist. In der zweiten Stufe, der Antragsberatung erarbeiten Sie Ihr Geschäftskonzept im Detail und bearbeiten den
Mikrokredit-Antrag. Wir stellen Ihnen hierfür die notwendigen Kalkulationstabellen und Formulare zur Verfügung und unterstützen
Sie bei der Ausarbeitung. Wenn Ihre Antragsunterlagen fertig aufbereitet sind, leiten wir Ihre Unterlagen an eine ExpertInnenkommission
zum Hearing weiter. Bei diesem Hearing präsentieren Sie Ihre Geschäftsidee und erhalten von den ExpertInnen wertvolles Feedback.
Wenn Ihr Hearing positiv entschieden wird, folgt die vierte und letzte Phase des Antragsverfahrens: Die Bank trifft die finale
Entscheidung über die Vergabe des Mikrokredits.
Bitte schützen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Daten und übermitteln Sie uns Unterlagen,
die Ihre persönlichen Daten enthalten nur in Passwort geschützten Anhängen
und teilen Sie uns das Passwort separat mit.
Der Quick Check dient uns zur
Vorabklärung Ihrer Geschäftsidee. So können wir Ihnen zeitnah mitteilen ob Sie die
inhaltlichen Voraussetzungen für einen Antrag auf einen Mikrokredit erfüllen. Das Ergebnis der
Vorabklärung entscheidet über die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Geschäftsvorhabens
und damit über die Berechtigung einen Mikrokredit-Antrag zu stellen.
Bitte schützen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Daten und übermitteln Sie uns Unterlagen,
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und teilen Sie uns das Passwort separat mit.
Beim Mikrokredit werden Ihre Antragsunterlagen, vor allem auch Ihr Geschäftskonzept, nach
Plausibilität, Realisierbarkeit und Tragfähigkeit beurteilt. Je genauer dies ausgearbeitet
ist, umso besser können sich die Entscheidungsträger ein Bild von Ihrer Idee und der Umsetzung
machen.
In diesem Gespräch können Sie Ihren
Geschäftsplan noch einmal mit ExpertInnen besprechen. Nachdem Sie Ihr Projekt persönlich
präsentiert haben, wird dieses von der Kommission bewertet und das Ergebnis dieser Bewertung
Ihnen und der zuständigen Bank mitgeteilt.
Wenn die Unterlagen vollständig sind,
wird ein Termin organisiert. Dies dauert üblicherweise 1 bis 2 Wochen.
Die ExpertInnen erhalten von uns Ihr Geschäftskonzept.
In den meisten Bundesländern ist allerdings auch eine Vertreterin, ein Vertreter des zuständigen Kreditinstituts
bereits beim Hearing dabei. In diesem Fall müssen Sie vor dem Hearing Ihre Antragsunterlagen an das Kreditinstitut
schicken. Die Kontaktdaten erhalten Sie von uns. Sie müssen also für die ExpertInnenkommission keine Unterlagen mehr
mitbringen. Wir empfehlen aber, dass Sie für sich selbst Ihre Unterlagen zum Hearing mitnehmen. Zusätzliches Anschauungsmaterial
macht natürlich immer einen guten Eindruck!
In vielen Fällen ist bereit jemand von der Bank dabei.
Die ExpertInnenkommission trifft jedoch noch nicht die finale Kreditentscheidung. Sie dient dazu, das Konzept
der Gründung bzw. Erweiterung nochmals durchzudenken und ein Feedback von unabhängiger Seite einzuholen.
Die Entscheidung wird von der Bank (Erste Bank/Sparkassen-Gruppe) getroffen.
Diese Partner können Sie dabei
unterstützen, ein Geschäftskonzept zu erstellen und die Antragsunterlagen auszufüllen – und
das für Sie kostenlos.
Im Wesentlichen erfolgt die Zuteilung
nach Maßgabe der Kapazitäten bei den beteiligten Banken. Für die Beurteilung macht es keinen
Unterschied, an welche Bank Ihr Antrag weitergeleitet wird.
Die Auszahlung kann erst erfolgen,
wenn die Gewerbeanmeldung vorliegt, jedoch nicht früher als 6 Wochen vor dem Gründungstermin.
Sie dürfen den Kredit nur für
betriebliche Ausgaben verwenden. Darunter fallen Investitionen und Ersatzinvestitionen (z.B.
Büroausstattung, Maschinen, Firmenauto) und laufende Kosten in den ersten sechs Monaten
(z.B.Miete für den Geschäftsraum, Wareneinkauf, Betriebsmittel, Telefon- und Internetkosten,
Marketingmaßnahmen). Diese Investitionen oder laufenden Kosten müssen im Vorfeld geplant
werden. Ein Pauschalbetrag für einen „Puffer“ kann nicht beantragt werden.
Sie haben 6 Monate Zeit, um den
Kreditbetrag für die veranschlagten Kosten auszugeben.
Nein. Diese Kosten fallen in den
privaten Bereich, da sie zur Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit dienen und daher
nicht als betriebliche Ausgaben gewertet werden.
Wenn Sie bereits selbstständig sind,
können Weiterbildungen über den Mikrokredit finanziert werden. Es darf aber nicht von dieser
Weiterbildung abhängig sein, ob Sie einen Gewerbeschein erhalten.
Die maximale Kreditsumme beträgt
15.000 Euro.
Der Zinssatz errechnet sich aus dem
3-Monats-Euribor zuzüglich 3 Prozent. Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit gleich.
Die Laufzeit beträgt 5 Jahre.
Die Rückzahlung erfolgt monatlich. Die ersten 6 Monate sind dabei tilgungsfrei.
Ein Beispiel: Bei einem Kredit in der
Höhe von 12.500 € mit einem Zinssatz von 3,19 % wären in den 5 Jahren insgesamt 1129 € an
Zinsen zu bezahlen.
Ja, in den ersten 6 Monaten fällt ein
Betrag für die Zinsen an.