Finanzierung

Der Mikrokredit ist ein verzinster, zurückzuzahlender Kredit für kleine Projekte. Der Fixzinssatz ist Ihnen für die gesamt Laufzeit garantiert. Für den Mikrokredit ist keine Sicherheit notwendig. Sie können mit kleinen Gründungsprojekten oder aber mit Erweiterungsprojekten Ihres bestehenden Unternehmens einreichen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, welche Dokumente erforderlich sind. (Checkliste für die Einreichung eines Mikrokredit-Antrags)

Um einen Antrag für einen Mikrokredit vorzubereiten, registrieren Sie sich bitte auf der Plattform.

Der Mikrokredit – die Fakten

Höhe:


Laufzeit:

Zinsen:

Rückzahlung:


Verwendungszweck:

Einzelpersonen max. Euro 12.500
Personengesellschaften max. Euro 25.000

5 Jahre, jederzeit vorzeitig tilgbar

3-Monats-Euribor + 3%, für die Laufzeit fixiert

Quartalsweise in gleichen Raten,die ersten zwei Raten tilgungsfrei

Der Mikrokredit kann für alle Investitionen und Betriebsmittel eingesetzt werden. Er darf weder für private Ausgaben noch zur Umschuldung genutzt werden. Die ordnungsgemäße Verwendung des Kredits ist spätestens 6 Monate nach Kreditvergabe bei der Bank nachzuweisen, die im jeweiligen Bundesland zuständig ist (Austria Wirtschaftsservice GmbH bzw. Erste / Sparkassen). Bei Investitionen erfolgt der Nachweis mittels Vorlage der Rechnungen; bei den Betriebsmitteln ist eine einfache Zusammenstellung der Ausgaben einzureichen. Die Austria Wirtschaftsservice GmbH kann bei Bedarf auch die Vorlage der Rechnungen verlangen.

Antragsberechtigte Personen

Antragsberechtigt sind Personen, die alle allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und mindestens eine von den besonderen Voraussetzungen.

Allgemeine Voraussetzungen

  1. Sie sind volljährig.
  2. Sie haben Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Österreich.
  3. Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Arbeitserlaubnis für selbstständige Tätigkeit in Österreich.
  4. Sie haben keine laufenden Pfändungen, Exekutions- oder Konkursverfahren.
  5. Sie verfolgen eine Geschäftsidee, die nach Art und Umfang einer Versicherungspflicht nach GSVG oder BSVG unterliegt.
  6. Sie üben Tätigkeiten über der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze aus, sowie keine freiberufliche selbstständige Tätigkeit, die nach FSVG versichert ist.
  7. Sie verfolgen Ihre Geschäftsidee hauptberuflich. Ein Nebeneinkommen im Rahmen eines Dienstverhältnisses ist nur bis zum Ausmaß von max. 20 Wochenstunden möglich.
  8. Sie verwirklichen Ihre Geschäftsidee in Form einer Neugründung, Fortführung oder Übernahme eines Unternehmens.
  9. Wenn Sie bereits selbstständig sind, sollten Sie Ihre Geschäftsidee erweitern oder verändern.
  10. Ihr Zugang zum Kreditmarkt ist erschwert oder ausgeschlossen.

Besondere Voraussetzungen

(genauere Informationen erhalten Sie, wenn Sie mit der Maus über die einzelnen Punkte fahren)

  1. Sie sind beschäftigungslos.
  2. Sie sind von Beschäftigungslosigkeit bedroht.
  3. Sie sind atypisch beschäftigt.
  4. Sie sind formal selbstständig.
  5. Sie sind am Beschäftigungsmarkt benachteiligt.
  6. Sie sind von Armut betroffen oder bedroht.
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